Derzeit gilt es, die Dinge schnell und rechtskonform zu beschaffen, die dringend benötigt werden – sei es im Kampf gegen Corona oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs.
Speziell hierfür bieten wir Ihnen zwei neue Verfahrensarten: „DRINGLICH: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb“ in der UVgO und „DRINGLICH: Freihändige Vergabe“ in der VOB/A. Damit erfüllen Sie einerseits alle Anforderungen des Haushaltsrechts, andererseits sind Sie durch einen schlankeren Prozess...