Umsetzung eForms Ticker

Liebe Vergabestellen,
 
Im Newsletter vom haben wir bereits allgemeine Informationen zu den eForms zusammengestellt. Dort finden Sie wichtige Informationen zu z.B. bereits begonnen Verfahren oder dem künftigen Prozess bei der Freigabe einer Bekanntmachung.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen in den nächsten Tagen immer den aktuellen Stand der Umsetzung der eForms an. Wir werden sicherlich täglich kleine Updates einspielen und hier tagesaktuell über den Stand informieren.
 

Stand 21.11.2023

Link zu Vergabeunterlagen bei TED
Einige Vergabestellen haben uns mitgeteilt, dass der Direktlink zu den Unterlagen auf der TED-Seite nicht funktioniert.
TED fügt hier hinter dem Link ein Komma hinzu. Wir übertragen den Link korrekt.
Wir haben dazu am 15.11.2023 ein Ticket beim Datenservice erstellt und haben am 21.11.2023 die Rückmeldung erhalten, dass TED daran arbeitet und bis zur Behebung einen Banner auf der Recherche-Seite oben einblendet.
Die Links unter 5.1.11 und 5.1.12 sind eigentlich identisch. Bieter, die sich ggf. bei Ihnen melden, sollen bitte den unteren Link wählen.
 
 
 

Stand 16.11.2023

E-Mails von TED
Leider versendet TED heute keine E-Mails mehr, wenn die Bekanntmachung dort eingegangen ist oder publiziert wurde.
Verwirrenderweise versendet TED aber Erinnerungsmails zu angeblich noch nicht erfolgten Bekanntmachungen vergebener Aufträge.
Sollten Sie die Bekanntmachung vergebener Aufträge aber schon bei uns veröffentlicht haben, können Sie, um sicher zu gehen, bei TED nachsehen, ob die Bekanntmachung dort zu finden ist und die E-Mail von TED dann ignorieren. Zur TED-Suche: https://ted.europa.eu/TED/search/search.do 
 
 
 
Stand 07.11.2023
 
Auftragsbekanntmachungen nach KonzVgV sind nun möglich.
Die Bekanntmachung vergebener Aufträge nach KonzVgV sind jedoch wegen eines bereits bekannten Fehlers bei TED derzeit nicht möglich. Wir haben am 07.11.2023 ein Ticket dafür erstellt und warten auf die Antwort.
 
 
Schritt Sonstiges
Die Angabe "Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert" ist nun eine obligatorische Angabe. Bei neuen Verfahren ist es standardmäßig schon gesetzt. Nur bei bereits begonnenen Verfahren müssen Sie die Angabe nachträglich setzen, falls nicht schon geschehen. 
 
 
 
Auftragsbekanntmachung
In der Vorschau der Bekanntmachung stehen teilweise englische Begriffe. Auf die Darstellung haben wir keinen Einfluss.
 
 
 
VSVgV
Bekanntmachung nach VSVgV sind derzeit mit Übertragung an DÖE noch nicht möglich.
Sollten Sie dringend eine Ausschreibung nach VSVgV veröffentlichen müssen, so müssten Sie diese beim Redaktionssystem erfassen und können bei uns dazu die Bekanntmachung ohne Übertragung an DÖE/TED vornehmen. 
 
 
Bekanntmachung vergebener Aufträge/Vergabebekanntmachung
Auch bei den Vergabebekanntmachung sind neue Felder hinzugekommen.
Neue Pflichtfelder:
Telefon-Nr. des Bieters
E-Mail Adresse des Bieter
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bieter ((USt-ID) beginnt in Deutschland mit DE + 9 Ziffern)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Telefonnummer des Bieters im korrekten Format +49 0000000 eintragen und keine Trennzeichen wie "/" verwenden.
 
 
Wir stellen fest, dass es ab und zu bei alten Auftragsbekanntmachungen zu einem Fehler kommt, weil z.B. heute in den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (früher Sektion III.2.2) nur noch 1.000 Zeichen erlaubt sind. 
Sollten Sie hier bei einem Verfahren Probleme haben, senden Sie uns bitte eine Kontaktanfrage mit Angabe der Verfahrensnummer.
 
 
Verwirrende Vorschau in Vergabebekanntmachung
Aktuell erscheint in der Vorschau der Vergabebekanntmachung zunächst die Überschrift "Nicht erfolgreiche Bieter" ohne weitere Angabe und anschließend die Überschrift "Bieter".
Das erweckt den Eindruck, dass die nachfolgende Adresse zum nicht erfolgreichen Bieter gehört.
Das hatten wir dem Datenservice Öffentlicher Einkauf bereits gemeldet, bis jetzt wurde die Darstellung vom DÖE noch nicht geändert.
 
 
 
Bekanntmachung stoppen
Nur möglich, wenn das Verfahren bei TED noch nicht publiziert wurde (der Status darf nicht published oder publishing sein).
Nach der Freigabe dauert es ca. 10 Minuten, bis die Bekanntmachung vollständig übertragen wurde.
Erst dann ist ein Stoppen möglich. Denken Sie daran, die Bekanntmachung nach der Korrektur erneut freizugeben.
 
 
Publizierte Auftragsbekanntmachung korrigieren
Bei  EU-Verfahren in Publikation müssen Sie uns die gewünschten Änderungen zunächst an service-vst@deutsche-evergabe.de zusenden.
In der Anfangsphase werden wir Bekanntmachungsänderungen manuell umsetzen.