Elektronische Angebotsabgabe deaktivieren

Beim Erstellen einer Ausschreibung entscheiden Sie ganz am Anfang, ob Sie die elektronische Angebotsabgabe erlauben oder nicht. 
Sollten Sie vergessen haben, den Haken bei elektronischer Angebotsabgabe zu entfernen, so gibt es nachträglich noch eine Möglichkeit dies zu deaktivieren, so lange das Verfahren noch nicht veröffentlicht wurde.
Wählen Sie dafür in der Verfahrensübersicht oben rechts das Vergabeakten-Symbol
Dort können Sie eAngebote deaktivieren.
 
 
Anschließend verschwindet der Arbeitsschritt Leistungsverzeichnis.