Informationen zur Vergabestatistikverordnung

Wer ist eine Berichtsstelle?
 
Die Berichtsstelle kann eine Stelle (Referat, Dezernat etc.) innerhalb der Organisationsstruktur des Auftrag-/Konzessionsgebers sein.
Es kann aber auch eine Berichtsstelle außerhalb der Organisationsstruktur des Auftrag-/Konzessionsgebers die Meldung übernehmen, wenn sie von diesem dazu beauftragt wurde.
Dies kommt insb. dann in Betracht, wenn zentrale Vergabestellen Vergabeverfahren für andere öffentliche Auftraggeber durchführen. 
Darüber hinaus können sich beispielsweise auch diejenigen Stellen bei Destatis registrieren, die mit der Durchführung der Vergaben betraut sind und gegebenenfalls bereits an das Online-Meldesystem der Europäischen Union „Tenders Electronic Daily (TED)“ melden. 
 
Ein öffentlicher Auftraggeber kann sich auch mehrerer unterschiedlicher Berichtsstellen bedienen.
Alle Informationen zu diesem Thema sowie eine grafische Darstellung zur besseren Erläuterung der unterschiedlichen Szenarien zur korrekten Bestimmung der Berichtsstelle finden Sie hier:
 
Aufgrund der sehr heterogenen Vergabepraxis obliegt dem Auftrag-/Konzessionsgeber selbst die Entscheidung, wie und durch wen die statistischen Daten gemeldet werden.
Wichtig ist, dass alle Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer gemeldet werden.
Sofern Sie als öffentlicher Auftraggeber mehrere Vergabestellen-Accounts nutzen, ist es empfehlenswert, für jeden Account eine Berichtseinheit-ID zu beantragen.
Sofern Sie als zentrale Vergabestelle agieren, haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Berichtseinheit-ID über den Account zu nutzen. Bei Ausschreibungen für andere können Sie den Auftraggeber, für den Sie ausschreiben über „alternative Adressen“ auswählen.
Unter Zentrale Dienste / Adressen können Sie die Berichtseinheit-ID dieses Auftraggebers eintragen, sodass bei dessen Auswahl auch die ID verwendet wird und nicht Ihre eigene.
Voraussetzung ist hierfür, dass die Berichtseinheit-ID in den „Adressen“ eingepflegt wurde. 
 
 
Wann und wo beantrage ich eine ID?
 
Seit dem 1. Juli 2020 ist bereits eine freiwillige Registrierung als Berichtsstelle möglich, um einen reibungslosen Start der Vergabestatistik zu gewährleisten. Wir empfehlen, insbesondere bei der Nutzung der Übertragung durch das Vergabeportal, die freiwillige Registrierung vor der Meldepflicht (01.10.2020). Insbesondere weil die Berichtseinheit-ID, die die Berichtsstellen im Zuge der Registrierung von Destatis erhalten, in das Vergabeportal eingetragen werden muss.
Die freiwillige Registrierung vor der Meldepflicht ist vor allem deshalb empfehlenswert, da es ca. 14 Werktage dauert, bis die Berichtsstelle die notwendigen Zugangsdaten für IDEV und die Berichtseinheiten-ID für Meldungen über das Vergabeportal erhält.
Ohne Registrierung liegt die zwingend anzugebende Berichtseinheiten-ID nicht vor, sodass eine Meldung nicht möglich ist.
Informationen zur Registrierung sowie den Link zur Registrierung finden die Berichtsstellen hier:
 
 
 
Wer muss Daten melden?
"Alle Auftraggeber nach § 98 GWB sind verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) zu übermitteln (§ 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1 VergStatVO).
Zusätzlich sind Auftraggeber nach § 99 GWB verpflichtet, die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln, wenn der Auftragswert über 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt (siehe § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 VergStatVO).
Somit sind unter anderem auch Vergaben von freiberuflichen Leistungen nach § 50 UVgO meldepflichtig.
Im Fall von öffentlichen Auftraggebern, die auch Aufträge im Bereich von Sektorentätigkeiten, also als Sektorenauftraggeber im Sinne von § 100 GWB, vergeben, ist für die Meldepflicht von unterschwelligen Vergaben an die Vergabestatistik der Inhalt des konkret vergebenen Auftrags bzw. die konkrete Beschaffung im Einzelfall entscheidend.
Die Meldepflicht gemäß § 2 Abs. 2 VergStatVO besteht, wenn es sich um einen Auftrag handelt, der nicht im Bereich von Sektorentätigkeiten erfolgt und der Auftraggeber als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB handelt. Wenn die konkrete Beschaffung im Bereich der Sektorentätigkeit als Sektorenauftraggeber erfolgt, greift die Meldepflicht gemäß § 2 Abs. 2 VergStatVO nicht ein."

(Quelle: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#OfY0TM32MwysgKyS/unterstuetzte-statistiken/oeffentliche-finanzen-oeffentlicher-dienst-steuern/oeffentliche-finanzen/vergabe-oeffentlicher-auftraege-und-konzessionen/rechtsgrundlagen-und-auskunftspflicht  Datum: 22.09.2020)

 
 
Wie erstelle ich ab 01.10.2020 eine Meldung?
Vergabeverfahren, die Sie im Portal durchgeführt haben, können Sie bequem an Destatis übermitteln. 
Ex-ante und ex-post Bekanntmachungen reichen für die Übertragung nicht aus, Grundlage für die Übermittlung ist das tatsächliche Vergabeverfahren.
Eine Anleitung für die Erstellung einer Meldung ab dem 01. Oktober 2020 finden Sie hier:
 
 
 
Weitere Informationen: