Nach § 20 Abs. 3 VOB/A muss eine Zuschlagsbekanntmachung erfolgen nach
Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert 25.000 € zzgl. MwSt. überschreitet
Bei Freihändigen Verfahren der Auftragswert 15.000 € zzgl. MwSt. übersteigt.
Diese Information muss 6 Monate vorgehalten werden.
Nach § 19 Abs. 2 VOL/A erfolgt die Zuschlagsbekanntmachung
nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
für die Dauer von 3 Monaten ab einem Auftragswert von 25.000 € zzgl. MwSt.
Nach § 30 Abs. 1 UVgO erfolgt die Zuschlagsbekanntmachung
nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb
für die Dauer von 3 Monaten ab einem Auftragswert von 25.000 € zzgl. MwSt.
Article ID: 32, Created: January 8, 2019 at 8:54 AM, Modified: November 24, 2021 at 9:48 AM