Wann und wie erstellen Sie eine ex-ante ( Vorinformation gem. § 20 (4) VOB/A)

Die Bekanntmachung nach  § 20 (4) VOB/A Stand 2019  dient der Vermeidung von Korruption und Manipulation.
Sie ist anzuwenden bei beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A, deren voraussichtliches Auftragsvolumen 25.000 € zzgl. MwSt. überschreitet.
 
 
Leitfaden:
 
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