Bitte beachten Sie, dass Sie
Friständerungen seit Anfang August 2022 selbst durchführen können.
Der folgende Artikel bezieht sich nur auf Textänderungen in der laufenden Bekanntmachung.
Dabei ändern wir nur die Bekanntmachung, die teilnehmenden Firmen müssen Sie selbst per Nachricht über die Änderungen informieren.
Nationale Verfahren:
Sofern Sie in einem laufenden Verfahren Änderungen an der Bekanntmachung vornehmen müssen,
so wählen Sie bitte im Menü links: Ausschreibungen / in Publikation und beim entsprechenden Verfahren das markierte Symbol und Korrekturzyklus:
Über Bekanntmachung anzeigen können Sie sich den aktuellen Text anzeigen lassen und die zu ändernde Sektion kopieren.
Bei einer Korrektur erfassen Sie immer den bisherigen und den zukünftig gewünschten Text.
Sobald Sie alle Änderungen erfasst haben, wählen Sie Änderungsantrag einreichen.
EU-Verfahren, die an den DÖE und TED übertragen wurden:
Bitte erstellen Sie eine Kontaktanfrage und nennen Sie uns die 6-stellige Verfahrensnummer, die Sektion(en), die geändert werden soll und den vollständigen, neuen Text, der in dieser Sektion eingetragen werden soll.
Wir senden eine Korrekturbekanntmachung an den Datenservice. Bis die neue Bekanntmachung bei TED sichtbar ist, vergeht min. ein Tag. (Erfahrungsgemäß werden alle Bekanntmachungen, die bis 15 Uhr eingereicht wurden, am nächsten Tag publiziert)
Auch hier erhalten Sie von uns eine E-Mail, sobald die Änderungen verschickt wurden.
Bitte informieren Sie auch hier ggf. die teilnehmenden Firmen über die Änderungen.