Elektronische Angebote nachträglich aktivieren

Sie haben versehentlich die Abgabe elektronischer Angebote abgewählt und möchten es nachträglich aktivieren?
Bitte wählen Sie links im Menü Ausschreibungen / in Publikation und beim Verfahren bearbeiten.
 
Oben rechts finden Sie das folgende Symbol.
Darüber können Sie nachträglich elektronische Angebote erlauben oder auch vom 4-Augen-Prinzip auf 2-Augen umstellen und umgekehrt.